Ein Verfahren vor Gericht dauert Jahre, wohingegen sich die Mediation nur über einige Wochen erstreckt (3 Monate maximal).
Gerichtsverfahren sind für den Steuerzahler sehr teuer, wohingegen die Mediation finanziell ausschließlich von den Konfliktparteien getragen wird (zu gleichen Anteilen oder gemäß Vereinbarung).
GENEVACCORD ADR berechnet Gebühren für die Eröffnung des Mediationsverfahrens, Kosten, die bei besonderen Fällen entstehen (Kosten für eventuell notwendige An- und Abreise sowie Unterkunft) und das Honorar des Mediators für ganze oder halbe Tagessätze gemäß dem internationalen Tarif der Handelskammern.
Die gesamten Kosten für das Verfahren und das Honorar des Mediators werden, falls nicht anders vereinbart, zu gleichen Teilen von den Konfliktparteien übernommen. Diese Regel kann jedoch entsprechend der finanziellen Möglichkeiten der Parteien während des Mediationsverfahrens geändert werden, um die Kosten anteilsmäßig neu zu vereinbaren. Nach Ernennung des Mediators ist von den Konfliktparteien eine durch GENEVACCORD ADR festgelegte Provision für die Verfahrenseinleitung sowie für die erste Sitzung zu überweisen.