Ziel

GENEVACCORD ADR setzt alles daran, die Konfliktparteien dabei zu unterstützen zügig und unter höchster Vertraulichkeit eine angemessene Lösung zu finden.

Wahl des Mediators

GENEVACCORD ADR kann als Mediator ernannt werden, wenn zwei Parteien sich für ein Mediationsverfahren entscheiden. Dieser Entschluss kann von den Parteien gemeinsam oder infolge eines Vorschlags ihrer beratenden Anwälte gefasst werden.
In einem gerichtlichen Mediationsverfahren wird GENEVACCORD ADR von einem Richter beauftragt, bei einem konventionellen Verfahren von den Anwälten und/oder den Konfliktparteien.

Anwendungsbereiche des Mediationsverfahrens

GENEVACCORD ADR übernimmt Mediationsfälle in der Schweiz und im Ausland, hauptsächlich in folgenden Bereichen:

Orte für die Mediation

Die Mediationsverfahren finden in unserer Hauptgeschäftsstelle in Genf, 8 rue des Vieux Grenadiers, 1205 Genf, statt. Dort befinden sich Räumlichkeiten für die Mediation und Einzelgespräche.
In Paris haben wir Zugang zum
Centre de Médiation et d'Arbitrage (CMAP), 39 Avenue Franklin D. Roosevelt, 75008 Paris.
GENEVACCORD ADR verfügt über wichtige Infrastrukturen, Arbeitsmittel und eine angemessene Ausstattung, um die Konfliktbeteiligten zu betreuen und an einer Konfliktlösung zu arbeiten.
Sollten ausländische Beteiligte eine andere Stadt bevorzugen, sich für einen diskreteren oder strategischeren Ort entscheiden, der zu Ruhe und Kreativität einlädt, ist das Team von GENEVACCORD ADR gern bereit, auf den Wunsch der Parteien einzugehen und sich an den besagten Ort zu begeben.

Arbeitssprachen

Alle Mediatoren, die für GENEVACCORD ADR tätig sind, arbeiten und verständigen sich in mehreren Sprachen, vor allem Französisch, Englisch, Deutsch, Niederländisch und Spanisch.
Je nach Fall hat GENEVACCORD ADR auch die Möglichkeit, auf beeidigte Dolmetscher zurückzugreifen (Flüsterdolmetschen). 

Honorar

Die Gesetze, Richtlinien und Verordnungen geben vor, dass die Kosten des Mediationsverfahrens zu gleichen Teilen oder zu festgelegten, während des Mediationsprozesses vereinbarten Anteilen, von den Konfliktparteien getragen werden.
Honorar des Mediators